Hallo Frau Bader,
folgende Situation: Ehefrau trennt sich vom Mann, gemeinsames Kind (29 Mon.) ist in der Woche bei der Mutter, am Wochenende beim Vater, Scheidung ist beantragt, Trennungsjahr läuft, Vater zahlt Kindesunterhalt.
Ich habe folgende Fragen dazu:
1) ist der Vater verpflichtet auch noch Ehegattenunterhalt zu zahlen, wenn die Frau jetzt einen 400,00€ Job hat oder arbeitslos ist?
2) ist der Vater verpflichtet die gesamten Kita-Kosten allein zu übernehmen? Die Mutter verdient nicht viel durch das Ehegattensplitting (kann im Januar erst die Steuerklasse wechseln).
3) kann die Frau einfach ca. 600km weit weg ziehen?
Vielen Dank für ihre Antworten und Hilfe.
Mitglied inaktiv - 27.10.2009, 10:55
Antwort auf:
Rechte des Vaters
Hallo,
1. Das kann man nicht pauschal sagen, eher ja
2. Der BGH (Urteil vom 26.11.2008, Aktenzeichen XII ZR 65/07) hat seine bisherige Rechtsprechung grundlegend geändert: Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten
3. Nein
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2009
Antwort auf:
Rechte des Vaters
zu 3.
die frau kann schon einfach wegziehen, das kind nicht. da muß er zustimmen.
zu 2.
da scheiden sich die beistandschaftsgeister, es gibt wohl ein urteil, aber das geld einzutreiben...nun ja....kommt auch darauf an, ob der kv solvent ist. die jugendämter sind froh, wenn der kv den kindesunterhalt bestreiten kann und in deinem fall ggf noch den trennungsunterhalt.
zu 1.
er ist dir unterhaltsverpflichtet, ja, in welcher höhe, muß ein anwalt ausrechnen bzw ein richter entscheiden.
Mitglied inaktiv - 27.10.2009, 11:38