Frage: Recht nach Elternzeit

Hallo, meine Elternzeit endet im Februar und ich würde gerne 22-25 Stunden bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Ich hatte schon im Sommer Kontakt mit meiner Chefin und sagte es ihr damals. Sie meinte, sie würde mich gerne in ihrer Abteilung haben und versuche nun einen Posten für mich zu finden. Danach haben wir noch ein paar Male telefoniert und kurz vor Weihnachten meinte sie im Vertrauen, daß die Firma (riesiger Hotelkonzern) mir wohl keine TZ anbieten würde. Könne oder wolle....es gäbe wohl keine TZ-Stellen da... Nun hat sie mir ihre Vermutung bestätigt und unbezahlten Urlaub angeboten, da sie evtl. in ein paar Monaten einen Job für mich hat. Oder aber ein Aufhebungsvertrag. Gerade habe ich 2 Bewerbungen laufen bei anderen Firmen und hoffe, da etwas zu bekommen. Meine Frage: was soll ich machen? Urlaub erst mal nehmen und schauen, ob ich woanders die Probezeit "überstehe" und dann den Aufhebungsvertrag annehmen? Oder geht das nicht? Müssen die mir eine TZ-Stelle eigentlich anbieten oder eine VZ? Vielen Dank. Martina

Mitglied inaktiv - 16.01.2008, 09:58



Antwort auf: Recht nach Elternzeit

Hallo, gehen Sie den offiziellen Weg. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2008



Antwort auf: Recht nach Elternzeit

Noch eine Frage: wenn ich unbezahlten Urlaub nehme, wer zahlt dann meine Krankenversicherung? Und wer zahlt sie, falls ich in der Zeit einen TZ-Job finden sollte? Danke.

Mitglied inaktiv - 16.01.2008, 10:43



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