Hallo Frau Bader. Habe ich einen Rechtsanspruch auf weniger Arbeitsstunden? Ohne dass ich einen neuen Vertrag bekomme. Arbeite in der Einrichtung schon 14 Jahre. Ich habe vor meiner EZ in einem Kiga als Leiterin mit 39,5 Std. gearbeitet. Mein Träger teilte mir mit, wenn ich wieder als Leitung arbeiten möchte, müsste ich wieder in VZ 39,5 Std. arbeiten. Da mein 2 jähriges Kind mit in den Kiga kommt u. die dortige Betreuungszeit nicht mit meinen Arbeitsstunden übereinstimmt, wollte ich nur 36,5 Std.arbeiten. Habe ich hierzu einen Anspruch? Vielen Dank für Ihren Rat.
von Wirbelwinde123 am 07.04.2015, 08:33