Liebe Fr. Bader,
mein Sohn wurde im März 2015 geboren, wir wohnen in Thüringen.
Wir haben uns beim Jugendamt für eine Tagesmutti beworben, die die Betreuung ab dem 1. Lebensjahr übernehmen soll. Antwort darüber erhalten wir aber erst Ende des Jahres.
Nun mach ich mir etwas Sorgen. Was wäre, wenn wir keine Tagesmutti bekommen (wir haben uns etwas spät angemeldet)? Gibt es ein Recht auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr? Oder müsste ich dann zwangsweise zuhause bleiben? Und wer finanziert mich dann (mein Mann arbeitet zwar, aber soo viel verdient er nun auch nicht)?
Vielen Dank!
Anja
von
AnjaErdbeereis1
am 14.09.2015, 08:06
Antwort auf:
Recht auf Tagesmutti?
Hallo,
es gibt einen Anspruch, nur den muss man halt erst durchsetzen.
Deshalb bei möglichst vielen Stellen anmelden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.09.2015
Antwort auf:
Recht auf Tagesmutti?
Weiträumig anmelden. Krippen, Tagesmütter.
Nicht nur bei einer.
Es gibt zwar einen Anspruch ab eins, aber keinen einklagbaren mehr, da keine Sanktionen.
Die bekannten Urteile in Leipzig wurden aufgehoben, in denen die Mütter den Verdienstausfall ersetzt bekamen.
Jetzt ist es so, dass Du Dir bei Nachweis Deiner Bemühungen und Absagen, eine private Betreuung / Krippe suchen kannst, und die Stadt dann die Differenz übernehmen muss.
Ansonsten bliebe Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder H4.
von
Sternenschnuppe
am 14.09.2015, 08:19