Recht auf KiGaPlatz-Überbelegung????-EILT

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf KiGaPlatz-Überbelegung????-EILT

Hallo Frau Bader, im Februar 2007 wird mein Sohn 3 und meine Elternzeit endet dann. In dem KiGa in dem ich ihn angemeldet habe (für einen Blockplatz), stellt man sich etwas an und sagt mir dann immer wieder, dass das KiGa Jahr im August anfängt....Mein Mann und ich wollen diese Woche nochmal mit der Leiterin sprechen, und ich habe gehört, es gibt die Möglichkeit einer Überbelegung. Ist das richtig? Wie kann man hier am besten argumentieren? Haben wir ein Recht auf einen Platz - schon im Februar? Ich würde ihn ja ganz gerne dann schon so ca. 1 Woche vorher dorthin bringen wollen, zum "üben", da er am 03.02. Geburtstag hat und dann quasi am 05.02. in den KiGa müsste und ich arbeiten. Der Grund, warum wir diese Woche nochmal dort hin wollen ist der, dass ich ja im November schriftlich meinem AG mitteilen muss zu welchen Zeiten ich im Februar wiederkommen will. Bis dahin muss ich ja wissen, ob ich meinen Sohn unterkriege im KiGa. Es wäre toll, wenn Sie mir hierzu helfen könnten, so langsam krieg ich in diesem Punkt zum ersten Mal im Leben "Torschuss-Panik". Ich hätte dann direkt im Anschluss noch eine Frage: wenn alles klappt mit dem KiGa (sagen wir mal, es klappt dann ab dem 05.02. "s.o."),würde ich natürlich gerne noch so 1-2 Wochen zu Hause bleiben, damit unser Sohn das "geregelt" bekommt mit dem KiGA (ich arbeite 20 km entfernt und kann da nicht so schnell wieder vor Ort sein, falls was sein sollte) muss ich meinem Chef schon im Schreiben von November mitteilen, dass ich halt erst Mitte/Ende Februar zurückkommen möchte - und kann er das ablehnen? Ich meine nur, weil ich kann doch nicht meinen Sohn im KiGa abgeben und dann weg fahren nach dem Motto "sieh zu,wie Du klar kommst" (hört sich härter an als ich es meine - ich hoffe Sie verstehen mich). Vielen vielen Dank im voraus. MfG kristallmond

Mitglied inaktiv - 17.10.2006, 07:56



Antwort auf: Recht auf KiGaPlatz-Überbelegung????-EILT

Hallo, Sie haben Anspruch, aber nicht in einem bestimmten KiGa! Reden Sie mal mit dem Träger bzw. lesen Sie die Satzung Liebe gRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2006



Antwort auf: Recht auf KiGaPlatz-Überbelegung????-EILT

da hast eben keinen rechtlichen Anspruch. LG Sue

Mitglied inaktiv - 19.10.2006, 14:50



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