sehr geehrte frau bader, vor 3 wochen hatte ich eine fehlgeburt mit ausschabung in der 14. ssw. das "material" (10 g baby + schleimhaut = 50 ccm) ist zur untersuchung an einen pathologen gegangen. ich möchte "das material" einem 2. pathologen zur untersuchung geben. habe ich ein recht auf eine 2. meinung? für mich hätte ich das - habe ich das auch für mein (ungeborenes) kind, z.b. um zu schauen, ob die fehlgeburt genetische ursachen hatte - aber von einem anderen pathologen (darum geht es!)? wer trägt die kosten für die abholung bzw. überführung vom ersten zum zweiten pathologen? vielen dank für ihre mühe, mit freundlichen grüßen, julia
von rosengartenmaedels am 14.01.2013, 16:53