Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe einige Fragen zu dem Elterngeld und hoffe, sie können mir hier weiterhelfen.
Mein Mann und ich sind verheiratet, und erwarten Mitte August unser erstes Baby.
Ich werde nach dem Mutterschutz direkt in die Elternzeit gehen, sodass ich volle 12 Monate zu hause bleiben werde. (Ich war vorher vollzeitbeschäftigt)
Nun ist es so, dass mein Mann gerne die zwei Monate Partnermonate nehmen möchte. Er befindet sich in der ausbildung und hat die Berufsschule im Blockunterricht. Er würde sich den ersten Monat so legen, dass er keine Schule hätte. Meine Frage ist jetzt:
1. Von wann bis wann kann man die Partnermonate nehmen, sprich ist es auch möglich vom 1. bis zum 31. eines Monats die Partnermonate zu nehmen??? Lt. Elterngeldstelle ist dies zwar möglich, aber die würden irgendwie für jeden Tag irgendwie einen Betrag abziehen. So richtig habe ich das da nicht verstanden???
Oder ist es sinnvoller vom Lebensmonat zu Lebensmonat zu beantragen? Aber da wir ja nicht wissen, wann das Kind kommt, kann er es ja auch noch nicht beim Arbeitgeber beantragen. Diese wollen aber jetzt schon die Info über die Zeiträume.
Oh mann, das ist alles so kompliziert.
Ich hoffe, Sie können mir in diesem Fall weiterhelfen.
Danke schön
von
Lillifee86
am 04.07.2011, 12:38
Antwort auf:
Partnermonate
Hallo,
man nimmt üblicherweise Lebensmonate u nicht Kalendermonate, weil es so im Gesetz steht ("Elterngeld wird in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt").
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2011
Antwort auf:
Partnermonate
ElternZEIT kann man auch vom 01. bis zum 31. des Monats nehmen.
ElternGELD gibts zunächst mal nur für den Lebensmonat - also angepasst an das Geburtsdatum.
Nimmt man aber zB vom 01. April bis zum 31. Mai Elternzeit mit Elterngeld
(Geburtsdatum 15.02.), dann betrifft das ja den halben Lebensmonat 2 bis zum halben Lebensmonat 4.
Bsp:
Lebensmonat 2 geht vom 15.3 bis zum 14.4.
Für den Zeitraum 15.03. bis 31.03 gibts Lohn, ab 01.04 bis 14.04 gibts Elterngeld.
Weil ihr für den Lebensmonat 2 Lohn erhaltet (in diesem Fall den halben Lohn für nen halben Monat Arbeit), wird dieses Geld mit dem Elterngeld gegengerechnet.
Das macht die Sache kompliziert. (Ich vermute, die EG-Stelle behandelt dies dann wie "Arbeiten in der Elternzeit".)
Einfacher wäre wirklich der "normale" Weg. Elternzeit für Lebensmonate.
Will der Papa die Elternzeit ab Geburt nehmen, meldet er Elternzeit ungefähr so an: "Ich nehme Elternzeit für 2 Monate ab der Geburt des Kindes, die errechnet ist für (Datum).
Das genaue Datum reiche ich mit der Geburtsbescheinigung nach."
Ihr könnt auch formulieren: Ich nehme Elternzeit für die Lebensmonate 1 und 7. Die Geburt ist voraussichtlich am (Datum).
Hab noch von keinem AG gehört, der diese Formulierung nicht akzeptiert.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.07.2011, 16:42