Sehr geehrte Fr. Bader.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Unsere Tochter wird im Mai 4 Jahre alt, sie geht seitdem sie 1 Jahr alt ist in die Kita. Ich habe mit ihrer Geburt meine 12 Monate Elternzeit genommen. Nun möchte mein Partner seine 2 Monate Elternzeit nehmen. Hat er noch Anspruch darauf? Wie und wo muss er das beantragen? Bekommt er in den 2 Monaten dann Elterngeld und muss unsere Tochter in den 2 Monaten aus der Kita raus oder kann sie trotzdem hingehen? Ich bin im Internet nicht wirklich schlau geworden.
Vielen Dank für die Antworten.
LG. Katja
von
Katja384
am 13.03.2022, 07:19
Antwort auf:
Partnermonate
Hallo,
er kann bis zum achten Geburtstag noch bis zu 24 Monate nehmen, der Arbeitgeber muss ja auch nicht zustimmen. Die Antragsfrist beträgt 13 Wochen. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht jedoch nicht mehr.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2022
Antwort auf:
Partnermonate
Er bekommt kein Elterngeld mehr. Das hätte er in den ersten 14 Lebensmonaten nehmen müssen um Elterngeld zu bekommen.
von
Suomi
am 13.03.2022, 07:49
Antwort auf:
Partnermonate
Elterngeld gibt es keines mehr , nur in den ersten 14 Monaten Basis und danach maximal plus eine bestimmte Zeit aber auch da ist er zu spät mit.
Zudem hätte dein Partner die elternzeit vor dem dritten Geburtstag übertragen müssen ( maximal 24 Monate)
Ihr seid viel zu spät dran, sorry
von
misses-cat
am 13.03.2022, 07:50
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Partnermonate
Dankeschön für eure Antworten.
Aber ich dachte die 2 Partnermpnate kann man noch bis zum 6 oder 8 Lebensjahr nehmen. Oo
von
Katja384
am 13.03.2022, 08:27
Antwort auf:
Partnermonate
Er hat wie du Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit.
Elterngeld gibt es aber nur in den ersten 14 Lebensmonaten. Eure Partner Monate sind schlicht weg verfallen.
Mitglied inaktiv - 13.03.2022, 09:00
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Partnermonate
Du darfst EZ und EG nicht vermischen: EZ kann dein Mann nehmen, Anspruch auf EG hat er aber nicht mehr.
von
KielSprotte
am 13.03.2022, 10:21
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Partnermonate
EZ kann jedes Elternteil 3 Jahre bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen, auf wen sie gemeldet wurde. Das kann der KV machen. Er muss diese mind. 13 Wochen vorher melden. Auf Monate beziehen braucht er sich nicht mehr. Z. B. kann er auch nur 7 Tage EZ nehmen oder 1 Monat und 2 Wochen, usw..
EG bekommt er nicht. Allerdings kann er TZ in EZ bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Das muss der AG genehmigen. Das Kind darf trotz EZ weiterhin zur Kita gehen.
von
Ani123
am 13.03.2022, 11:12
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Partnermonate
Dazu hätte er diese aber vor dem dritten Geburtstag übertragen lassen müssen?
von
JuniMama-xx-xx-??
am 13.03.2022, 12:46
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Partnermonate
Nein, muss er nicht. Euer Kind ist nach 2015 geboren, daher gibt es den Zwang zur Übertragung nicht mehr.
Er muss seine Elternzeit nur mindestens 13 Wochen vor Antritt schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
Elterngeld wird er wie bereits erwähnt nicht mehr bekommen. Diese Elternzeit müsst ihr so gesehen privat finanzieren.
von
Dojii
am 14.03.2022, 08:12