Hallo ihr Lieben,
Habe eine Versändnisfrage zum Elternzeit/-geld bei Inanspruchnahme von Partnermonaten. Vielleicht könnt ihr mir mal sagen, ob ich das so richtig sehe:
ET ist der 15.11.2013. Gleich nach Geburt möchte ich 3 Monate und mein Mann im Anschluss daran 22 Monate zuhause bleiben.
Von mir wären ja somit schon 3 Monate EG verbraucht. Meinem Mann bleiben somit noch 11 Monate EG übrig bzw. 22 Monate wenn er splittet.
Ist es möglich, dass ich meine Monate auch splitte (also halbes EG) und somit meinem Mann noch 12 1/2 Monate bzw. 25 Monate zur Verfügung stehen?
von
Sunny1979
am 14.06.2013, 13:04
Antwort auf:
Partnermonate/Splittung EG
Hallo,
Sie können die 14 Mo. frei verteilen - bis auf die MG-Monate.
Wenn Sie 3 Mo. nehmen wollne, kann Ihr Mann noch 11 Mo nehmen
Halbe Mo. sieht das Gesetz nicht vor - einfacha uf der EGF-Stelle fragen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2013
Antwort auf:
Partnermonate/Splittung EG
Du kannst nur einen Monat splitten. Die Monate mit Mutterschutzgeld zählen immer als volle Elterngeldmonate.
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2013, 13:07
Antwort auf:
Partnermonate/Splittung EG
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
LG Sunny
von
Sunny1979
am 14.06.2013, 13:22
Antwort auf:
Partnermonate/Splittung EG
Allerdings kannst du nicht auf halbe Monate splitten.
Würdest du in deinem ersten Beispiel splitten, käme heraus:
LM 1 - MuSchu-Geld (1 EG-Monat verbraucht)
LM 2 - MuSchu-Geld (1 EG-Monat verbraucht)
LM 3 - gesplittetes Elterngeld (1 EG-Monat verbraucht)
LM 4 - andere Hälfte der Splittung wird ausgezahlt.
Du kannst also nicht deinen halben Monat (hier LM 4) auf deinen Mann übertragen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.06.2013, 19:32