Nochmals zu "Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern"

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmals zu "Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern"

Es kann doch aber nicht sein, dass jemand bewußt daraufzusteuert und es bewußt in den Kauf nimmt, dass jemand anderes seinen Lebensstandard später einschränken muß, weil mal selber nicht bereit dazu ist, das zu tun. Gibt es für bewußt herbeigeführte "Zahlungsunfähigkeit" keine Sonderegelung sowas wie groben Undank bei Schenkungen (Übrigens haben meine Schwiegereltern auch weder Zeit noch Interesse für uns und Ihren Enkel übrig. Sich selbst gegenüber sind sie sehr großzügig, Ihr Enkel hat von Ihnen aber z.B. nicht mal eine Kleinigkeit zur Geburt bekommen etc. etc.)? Auch kann ich doch jetzt nicht damit anfangen, alles zu verprassen, damit es später nicht an meine Schwiegereltern geht. Aber wenn wir sparsam leben, werden wir nur noch mehr herangeszogen. Ist ziemlich unfair! Wie sind denn die Beträge für den Selbstbehalt? Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mitglied inaktiv - 09.04.2003, 11:29



Antwort auf: Nochmals zu "Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern"

Hallo, man kann wohl vereinbaren, auf Unterhalt zu verzichten. Da berät Sie am besten ein Notar. Es gibt keine festen Zahlen, dass geht nach dem Vermögen + Einkommen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2003



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