Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bei uns stellt sich gerade folgende Situation: Meine Schwiegereltern sind aus eigenem Verschulden in einer sehr schwierigen finanziellen Situation, so dass sie selbst ihre Krankenversicherungsbeiträge schon seit Monaten nicht bezahlt haben. Das alles haben wir erst vor kurzem erfahren. (Gespart wird bei ihnen trotzdem nicht). Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass über kurz oder lang das Sozialamt bzw. Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muß. Wir bekommen gerade unser erstes Kind und ich werde dann zu arbeiten aufhören und wir werden dann folglich vom Gehalt meines Mannes (er ist nomaler Angestellter) leben. In wieweit ist mein Mann gegenüber seinen Eltern unterhaltspflichtig? Duch die drohenden Forderung des Sozialamt im Ernstfall, plagen uns momentan Existenzängste.
Liebe GAbi, unter Umstände kann das Amt auf die Kinder zurückgreifen, denn das Gesetz sieht eine Unterhaltspflicht aller Verwandter in direkter Linie vor. Aber nur in Grenzen, das Kind darf nicht selber im Lebensstandard wesentlich eingeengt werden. Gruß, NB
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