Habe ich denn nicht wie bei meiner ersten Schwangerschaft Urlaubsanspruch bis 8 Wochen nach der entbindung?D.h. in diesem fall vom 05.07.05 bis 8 Wochen nach Entbindung? Muss ich eigentlich am 05.07.06 wieder arbeiten oder am 06.07.06?Meine Tochter ist am 05.07.2003 geboren. Vielen lieben Dank!
Mitglied inaktiv - 13.01.2006, 10:45