Liebe Frau Bader,
es tut mir leid, wenn ich so nervig bin, aber vielleicht kennen Sie sich mit den Regelungen in HESSEN aus?
Also, das Bundesland um das es geht ist HESSEN, die Kindergärten liegen in unterschiedlichen Landkreisen, NICHT in größeren Städten.
Nochmal vielen Dank.
Annette
Hier die Ausgangsfrage:
Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe gestern die Auskunft bekommen, dass Eltern den KiGa frei wählen können (natürlich begrenzt an den Aufnahmekapazitäten des Wunsch-KiGas) UNABHÄNGIG vom Wohnort, also UNABHÄNGIG von der Bezuschussung der Gemeinde.
Angeblich muss die "abgebende Gemeinde" (also wo das Kind wohnt) an die "aufnehmende Gemeinde" (also wo das Kind in den KiGa geht) einen finanziellen Ausgleich leisten.
Unerheblich sei dabei, ob im Wohnort ein KiGaplatz frei wäre oder nicht.
Ist Ihnen ein solches Gesetz bekannt? Es soll seit 2007 bestehen.
Wo kann ich das finden?
Vielen Dank und viele Grüße,
Annette
Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 22:29
Antwort auf:
Nochmal wegen KiGa-Wahl
Hallo,
sorry, da es nicht "mein" Bundesland ist, kenne ich mich da nicht aus.Fragen Sie am besten mal beim Miniterium nach.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.04.2009
Antwort auf:
Nochmal wegen KiGa-Wahl
Geh dochmal auf die Landesseite von Hessen. Hier in Sachsen stehen da die ganzen Richtlinien bzw. Gesetze.
Oder Du googelst mal nach Kindertagesstättenrichtlinie+Hessen.
Noch einfacher: Ruf mal bei deiner Gemeinde an, die müssen Dir auch sagen können, wo Du das findest!
Meine Freundin versucht es hier auch gerade, das wird nicht so gerne gesehen...
Logisch, das Geld bleibt so ja nicht in der Gemeinde. Dazu muss der "Beweis" erbracht werden, dass ihr Kind nicht einem anderen Kind in der betreffenden Gemeinde den Platz wegnimmt.
Ist bestimmt ein Haufen Papierkram.
Viel Glück Jana
Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 11:09
Antwort auf:
Nochmal wegen KiGa-Wahl
DANKESCHÖN trotzdem!!!
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 14:48