*************************************** Ok,Mitteilung ist erforderlich, aber beeinflusst es den bereits bewilligten Antrag und kann das Erziehungsgeld dadurch vorzeitig eingestellt werden? Oder war der Zeitpunkt der Antragsstellung ausschlaggebend? *************************************** Im Juli wurde mein Sohn geboren,zu diesem Zeitpunkt und zum Zeitpunkt des Erziehungsgeldantrags war ich alleinstehend. Erziehungsgeld wurde für 1 Jahr bewilligt.Nach Versöhnung möchten der Kindsvater und ich wieder zusammen ziehen. Besteht Meldepflicht bei der Erziehungsgeldstelle und hat es Einfluß auf die Bewilligung oder ist der Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend? Hallo, ich würde es auf jeden Fall mitteilen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv - 25.11.2005, 13:37