Hallo! Habe viele Seite durchgeschaut aber noch keine richtige Antwort auf meine Fragen gefunden: Bin alleinerziehende Mutter eines knapp einjährigen Kindes und erwarte für Ende September mein 2. Baby. Für Kind 1 habe ich letztes Jahr keine Elternzeit und ergo kein Erziehungsgeld beantragt, da ich direkt Vollzeit weitergearbeitet habe. Bin leider nach der 4-Monats-Schutzfrist zum 31.03.04 gekündigt worden. Frage 1) Steht mir für mein 1. Kind jetzt noch Elternzeit und Erziehungsgeld zu, oder ist "der Zug abgefahren"? Frage 2) Für Kind 2 werden gem. Neuregelung ebenfalls meine Verdienste aus 2003 zugrunde gelegt. Wenn ich korrekt gerechnet habe, stehen mir dann für maximal die ersten 6 Lebensmonate des Babys Erziehungsgeld zu. Ich habe in der neuen Broschüre der Erziehungsgeldkassen von NRW jedoch gelesen, dass auf Antrag eine Neuberechnung des Erziehungsgeldes erfolgen kann, wenn das Einkommen im 1. Lebensjahr des Kindes um mindestens 20% geringer ist als im Anrechnungsjahr. Wann und wie stellt man diesen Antrag, wenn man im vorhinein schon weiss, dass dem so ist? Und dann gibt es noch den Satz "Das Erwerbseinkommen des Antragsstellers bleibt unberücksichtigt, wenn er in der Zeit des Erziehungsgeldbezuges nicht erwerbstätig ist." -- Bedeutet das denn nicht, dass ich, wenn ich als alleinerziehende Antragstellerin während der Erziehungszeit nicht arbeiten kann in jedem Fall den vollen Regelbeitrag über zwei Jahre ausgezahlt bekomme - egal was ich im Jahr vor der Geburt einmal verdient habe?? Frage 3) Muss ich in meinem Fall das Arbeitsamt schriftlich darüber in Kenntniss setzen, wie lange ich Elternzeit nehmen will? Oder reicht hier der Antrag beim Versorgungsamt? Herzlichen Dank und ein dickes Lob an diese informative Website! Susanne
Mitglied inaktiv - 07.06.2004, 16:26