Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld, Alleinerziehend

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld, Alleinerziehend

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese beantworten könnten!! Also: Ich war mit dem Vater von Hannah (29.10.06) in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Habe auch Erziehungsgeld von 300 Euro bekommen. Am 14.07.07 haben wir uns getrennt und er ist ausgezogen. Jetzt gelte ich als Alleinerziehend (gelte ich doch, oder?) bekomme ich jetzt weiterhin 300 Euro Erz.geld? Am 01.08.07 habe ich eine Teilzeit-Arbeit aufgenommen und ich verdiene ca. 600Euro netto. Anspruch Erz.geld? Unterhalt habe ich ohne Jugendamt und ohne Gericht mit dem Kindsvater vereinbart (200 Euro). Können Sie mir sagen, ob ich auch im nächsten Jahr Erz.geld bekomme und welches Einkommen dafür berücksichtigt wird (Welches Jahr, oder jetziger Verdienst, wird Unterhalt angerechnet??) Danke, ich bin ein bisschen verwirrt... Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, als Alleinerziehende bekommen Sie das EG weiter, je nach Verdienst auch ein 2. Jahr. Der Verdienst muss (am besten schriftlich) mitgeteilt werden u wird berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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du musst der erziehungsgeldstelle mitteilen, dass du alleine mit dem kind wohnst und teilzeit arbeitest. und wieviel du verdienst. in deinem fall wird das jetztige einkommen berücksichtigt... guck doch mal in deinem bescheid nach, welche einkommengrenzen gelten oder benutz einen der erziehungsgeldrechner hier im inet.. der kann dir dann sagen wieviel geld dir zu steht


Mitglied inaktiv

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Schau mal auf deinen Bescheid vom Erziehungsgeld, da steht immer die Tel.-Nummer deines Bearbeiters drauf, ruf einfach an und schildere deine jetzige Situation, die helfen ganz prima weiter, Im übrigen bei 600,00€ Einkommen bin ich mirf ast sicher dass due weiterhin dein Erziehungsgeld bekommst. Du könntest sogar versuchen Wohngeld zu beantragen, wenn nicht sogar ergänzendes Hartz4.


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