Hallo Frau Bader,
erstmal besten Dank für die zügige Antwort. Mit der Berechnung der Urlaubstage bin ich vertraut. Was mich irritiert, ist die Aussage meines AG, dass mein Resturlaub aus 2007 auf Grund des aktuellen Vertrages neu berechnet werden soll?! Auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen meine mir zustehenden Urlaubstage denn jetzt verkürzt werden?
Schönen Sonntag und Danke im Voraus
Denise
Mitglied inaktiv - 01.02.2009, 12:44
Antwort auf:
nochmal Resturlaub
Hallo,
ich denke, er meint, es muss jetzt wegen der TZ umgerechnet werden - wie das geht, hatte ich Ihnen doch geschrieben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2009
Antwort auf:
nochmal Resturlaub
Hallo,, hab gerade gelesen, dass du weiter unten nochmal geantwortet hattest ;-)
bei mir muss der volle urlaubsanspruch gewährt werden, den ich bis zum Ende des Mutterschutzes erworben habe, also bis 8 Wochen nach der Geburt.
Du hast ja Vollzeit gearbeitet oder? Und da müssten dir eben auch alle Urlaubstage komplett zustehen meine ich.
Wenn du jetzt Teilzeit arbeitest wird der Urlaubsanspruch für die Zukunft berechnet, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Urlaubsansprüche aus der Vergangenheit die im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung entstanden sind einfach in Teilzeit umgerechnet werden dürfen. Wie gesagt, ich weiss es nicht wirklich.
LG
Mitglied inaktiv - 03.02.2009, 13:12