Hallo Frau Bader, mein Mann möchte EZ (2 Partnermonate) nehmen. Er hat einen schweren Unfall gehabt. Derzeit über 6 Wochen krank. Er möchte ab 10.08.08 für 2 Moante in EZ gehen (entspricht 4. und 5. Lebensmonate des Kindes). Lt. BEEG wird bei Elternzeit der Urlaubsanspruch nur für volle Kalendermonate gekürzt. Wie wird der Urlaubsanspruch ermittelt, wenn unmittelbar vor Beginn der Elternzeit Krankheit (über 6 Wochen) bestand (Bsp. EZ Mann ab 10.08.08, bis 09.08.08 Krankschreibung).? Hat er für August Urlaubsanspruch beim AG? Für Krankheit über 6 Wochen besteht kein Urlausbanspruch beim AG, oder? Vielen Dank und viele Grüße Schnecke14