Habe letztens mal hier gefragt, ob man Anspruch auf ALG 2 im EU hat. Habe mich jetzt noch mal bei der ARGE erkundigt, und die meinten, dass ich auf alle Fälle Anspruch habe (wenn ich die notwendigen Voraussetzungen erfülle). Man muss dafür nicht arbeitslos sein! Ich werde in der EZ quasi wie arbeitslos angesehen und müsste rein theoretisch für den Arbeitsmarkt verfügbar sein, was aber auch wegfällt, da ich ein Kind unter drei Jahren betreue!
Ist vielleicht für viele hier interessant, die im EU sind und deren Mann nicht so viel verdient!
LG, Nadja
Mitglied inaktiv - 02.03.2006, 20:29
Antwort auf:
nochmal ALG 2-Info!!!
Hallo,
das ist kein Arb II sondern Sozialhilfe!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2006
Antwort auf:
nochmal ALG 2-Info!!!
Genau, es steht schwarz auf weiß im Merkblatt der Arge
4.1 Wer hat Anspruch auf
Arbeitslosengeld II?
Anspruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen
im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich
gewöhnlich in Deutschland aufhalten
und letzt kommts:
4.1.1 Wer ist erwerbsfähig?
Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen
des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden
täglich erwerbstätig sein können und nicht wegen Krankheit
oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert
sind.
Sie gelten auch als erwerbsfähig, wenn Ihnen eine
Erwerbstätigkeit vorübergehend nicht zugemutet werden
kann, zum Beispiel wegen der Erziehung eines Kindes unter
3 Jahren oder der Pflege eines Angehörigen.
Liebe Grüße Conny
Mitglied inaktiv - 02.03.2006, 22:33