Der Aufhebungsvertrag hat Stichtag 31.12.2008, solange muss ich also noch für das Unternehmen tätig sein. Wenn ich jetzt aber eher, also schon zum 01.10.2008 gehen will, was muss ich dann tun bzw. welche Fristen einhalten???
MfG
cu
Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 08:22
Antwort auf:
noch einmal zu Aufhebungsvertrag
Hallo,
das ist schlecht und richtet sich nach dem Vertrag.Fraglich ist, ob die normalen Kü-Fristen hier überhaupt anwendbar sind.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2008
Antwort auf:
noch einmal zu Aufhebungsvertrag
Hi,
wenn du eher gehen willst, musst du selbst kündigen, riskierst dadurch aber u.U. deine Abfindung (da war doch irgend etwas, oder?). Die Frist dazu entnimmst du deinem ArbeitsV.
Evtl. ansprechen, ob der AufhebungsV auf den 30.9. geändert werden kann.
Gruß, speedy
Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 09:59