Sehr geehrte Frau Bader, damit haben Sie mir sehr weitergeholfen, danke. Das ist die beste Lösung. Ich war schon nahe dran den neuen AV abzulehnen. Und auf die Idee der TZ Tätigkeit in EZ wäre ich leider nicht gekommen... :-) Nun habe ich im Vorstellungsgespräch einer VZ-Tätigkeit zugestimmt, da ich von einer Kündigung ausgegangen war. Und auch (das war wirklich sehr dumm) nichts von jetzigen Arbeitsverhältnis erwähnt, da ich leider nur wenige Tage dort gearbeitet habe, bevor ich wg. Komplikationen in der Frühschwangerschaft ins BV geschickt wurde. Bei den neuen Vertragsverhandlungen wäre es wohl klüger/erforderlich, die EZ beim jetzigen AG anzugeben? Ist das für den neuen AV überhaupt relevant? Oder genügt es, wenn ich sage, ich kann vorerst nur 30h TZ arbeiten? Vermutlich muss der neue AG aber auch über die „Doppeltbeschäftigung“ informiert werden, richtig? Wäre es auch klüger, die Schwangerschaft zuzugeben? Rein moralisch bestimmt, denn ich möchte ja perspektivisch dort arbeiten. Oder besteht während Schwangerschaft und Mutterschutz auch Kündigungsschutz gegenüber dem neuen AG? Darf er mir nicht spätestens dann kündigen, wenn ich die EZ für das 3. Kind beim alten AG antrete? Oder könnte ich rein theoretisch auch beim neuen AG EZ beantragen? Ich denke, ich bin nun alle Fragen losgeworden. Entschuldigen Sie bitte, wenn ich „nerve“... das ist alles sehr kompliziert für mich :-) Mit freundlichen Grüßen Charlotte
von Charlotte16 am 01.10.2019, 10:59