Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in der Elternzeit noch bis Ende Oktober 2003. Danach beginne ich wieder in meiner bisherigen Firma zu arbeiten. Nun möchte ich einen Nebentätigkeit als freie Handelsvertreterin beginnen. Bei meinem Arbeitgeber habe ich das schon bekanntgegeben - geht auch in Ordnung. Was ich verdiene, kommt immer auf mich an. Muß ich den Verdienst bzw. die Nebentätigkeit auch der Erziehungsgeldstelle anmelden? Ist ja schwierig, da ich nie weiß, was ich in welchem Monat verdiene. Kann mir damit das Erziehungsgeld gekürzt werden? Ich hoffe, dass Sie dafür die richtige Ansprechpartnerin sind und ich RUB nicht "mißbraucht" habe. Liebe Grüße Sarah & Sandra
Mitglied inaktiv - 26.03.2003, 21:52