Sehr geehrte Frau Bader,
ich werde in der Elternzeit einen Lehrauftrag an einer Universität (die nicht mein normaler Arbeitgeber ist) annehmen. Dieser wird 30 Semesterwochenstunden umfassen, die aber alle in einem Monat geleistet werden.
Da das voll auf das Elterngeld angerechnet würde, habe ich überlegt, entweder in diesem einen Monat Elterngeld plus zu beantragen oder den Monat auszusetzen. Gingen beide Alternativen und welche wäre Ihrer Meinung nach die günstigere? Das Einkommen für den Lehrauftrag wird bei gut 1.000 Euro liegen.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Mit besten Grüßen
von
Juliana86
am 12.09.2019, 12:48
Antwort auf:
Nebentätigkeit Elterngeld
Hallo,
wenn die Einkünfte tatsächlich alle in einem Monat liegen wäre es gut, den Monat auszusetzen, das macht aber nur dann Sinn, wenn Ihr Mandant die Eltern Geldzeiten in Anspruch nimmt, sonst gehen sie verloren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2019
Antwort auf:
Nebentätigkeit Elterngeld
Hallo Juliana86,
beim Elterngeld ist es grundsätzlich so, dass, wenn Einkommen in dem Monat fließt, in dem auch EG gezahlt wird (Egal ob Basis oder EG+) dieses auf das EG angerchnet wird und es schmälert.
D.h. am besten bzw. am meisten holst du dann raus, wenn kein zusätzliches Einkommen im EG Monat ist. Wenn dein Partner evtl. Die Möglichkeit hat in diesem Monat EZ und EG zu beantragen wäre das optimal, wenn nicht, auf jedenfall EG +, davon wird weniger abgezogen, weil es geringer ist: halbes EG
Liebe Grüße
von
Giwdeh
am 13.09.2019, 23:26