Hallo Frau Dr. Bader, ich arbeite täglich ca. 8,5 h. In der Woche also 42 h. Dazu habe ich noch einen Nebenjob in der Woche so ca.7 h, aufgeteilt, abends bis ca. 20 Uhr. Beides macht mir sehr viel Spass. Ich habe bis jetzt auch noch keine Bestätigung der Schwangerschaft für den Arbeitgeber bekommen. Nun bin ich in der 6. Woche schwanger und mir wurde gesagt, den Nebenjob "darf" ich laut Mutterschutzgesetz nun nicht mehr durchführen. Aber ich fühl mich jetzt nicht überfordert, arbeite schon immer gern und viel. Muss ich damit jetzt aufhören oder darf mich sogar der Arbeitgeber des Nebenjobs gar nicht mehr beschäftigen oder darf ich das selber entscheiden? Habe diese Frage schon Herrn Dr. Bluni gestellt, der mich dann auf sie verwiesen hat. Vielen dank vorab!
Mitglied inaktiv - 22.02.2009, 12:14