Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe die niederländische Staatsangehörichkeit, wohne & lebe in Deutschland. Meinen Mann hat die Deutsche Staatsangehörichkeit und unseres Kind wird auch in Deutschland geboren.
Wie ist das nun genau mit dem Namensgebungsrecht? Wir haben gehört, dass man in Deutschland nur 2 Name haben darf plus der Nachname. In den Niederlanden, darf man mehr als 2 Namen haben z.B Lizzy Aurora Anna van Kampen. Wie ist das in Deutschland?
Müsste ich beim Standesamt eine Übersetzung von meiner Geburtsurkunde mitnehmen? und wenn ja, reicht einen begläubigte Übersetzung aus, oder müsste Diese einen anderen Ziegel haben?
Ich habe von meinen Eltern einen Kopie des Geburtsurkunde direkt vom Standesamt in den Niederlanden bekommen, reicht das aus, oder brauchen die das original?
vielen Dank im Voraus für die Antwort!
von
Laleli
am 02.03.2015, 17:43
Antwort auf:
Namensgebungsrecht für Baby nach Niederländischen Recht
Hallo,
eine Beschränkung der Vornamen kenne ich nicht.
Ansonsten würde ich mich schon vor der geburt mit dem Standesamt in verbindung setzen - nur die können Ihnen verbindlich sagen, wie sie es gerne hätten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.03.2015
Antwort auf:
Namensgebungsrecht für Baby nach Niederländischen Recht
Hallo,
das stimmt nicht.
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass die Anzahlk der Vornamen vorschreibnt.
Es geistern Versionen von max. fünf oder sieben durch die Lande, aber das steht nirgends in Gesetz oder Verordnung.
Ich selbst bin über 40, rein Deutsch und habe 3 Vornamen.
Meine Kinder sind Teenanger, rein Deutsch und haben 5 bzw. 6 Vornamen.
Beim 2. gabs Diskussionen mit dem Standesamt, aber der Vorgesetzte hatte dann mehr Ahnung das der einfache Angestellte...
Übrigens zählt "Anna-Maria" als ein Vorname da mit Bindestrich :-)
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 02.03.2015, 18:26
Antwort auf:
Namensgebungsrecht für Baby nach Niederländischen Recht
Hallo,
ich kenne mehrere Deutsche mit mehr als 2 Vornamen, deshalb gehe ich davon aus, dass die Beschränkung nicht stimmt.
Da Ihr verschiedene Staatsangehörigkeiten habt dürft ihr bei der Namensgebung bestimmen, nach welchem Recht die Namen vergeben sollen. Wenn die Vergabe von mehreren Namen nach deutschem Recht nicht gehen sollte, könntet ihr noch immer niederländisches Recht wählen.
Meine Kinder haben 2 Familiennamen. obwohl das ja normalerweise in Deutschland nicht geht. Das aber nur, weil wir uns für die Namensgebung nach dem Land seines Vaters entschieden haben.
Luvi
von
luvi
am 02.03.2015, 23:55