Nachteile für den Arbeitgeber bei kurzer Vollzeitbeschäftigung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachteile für den Arbeitgeber bei kurzer Vollzeitbeschäftigung?

Hallo Frau Bader! Meine Frage bezieht sich auf das Beschäftigungsverhältnis während einer Schwangerschaft, Ich befinde mich zurzeit im Studium und werde voraussichtlich im Oktober 2014 fertig sein. Zusätzlich habe ich einen Nebenjob als Werkstudent. Ich würde gern in kommender Zeit schwanger werden und kurz nach dem Studienende entbinden. Meine Frage bezieht sich auf die Zeit zwischen Oktober (Studien-Ende) und der Geburt, die ein paar Monate später sein würde. Ich würde gern nach der Exmatrikulation in dem Unternehmen in Vollzeit arbeiten bis das Kind auf die Welt kommt, da ich denke, dass es von Vorteil ist, wenn ich dann ein Beschäftigungsverhältnis habe (Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, die Möglichkeit nach der Elternzeit Teilzeit wieder einzusteigen). Ich frage mich, ob es dabei (erhebliche) Nachteile für den Arbeitgeber gibt, wenn ich dann nur 1-2 Monate Vollzeit dort arbeite bis ich in Elternzeit gehe. Oder denken Sie, dass es da keine großen Probleme geben würde? Vielen Dank für Ihre Antwort!

von Naeh-Fuchs am 09.03.2014, 18:30



Antwort auf: Nachteile für den Arbeitgeber bei kurzer Vollzeitbeschäftigung?

Hallo, können Sie so machen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2014



Antwort auf: Nachteile für den Arbeitgeber bei kurzer Vollzeitbeschäftigung?

Bist Du schon schwanger und hast einen unbefristeten Vertrag in Aussicht ? Ansonsten machst Du Dir über zwei ungelegte Eier Sorgen. Solltest Du noch nicht schwanger sein, dann beende Dein Studium, unterschreibe einen Arbeitsvertrag und werde dann schwanger. Hochschwanger wird man selten eingestellt.

von Sternenschnuppe am 09.03.2014, 19:08



Antwort auf: Nachteile für den Arbeitgeber bei kurzer Vollzeitbeschäftigung?

Sofern der Vater des Kindes so gut verdient dass ihr auch mit geringem Elterngeld auskommt und für die Familie aufkommen kann geht es natürlich auch eher.

von Sternenschnuppe am 09.03.2014, 19:10



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