Liebe Frau Bader, ich muss nochmal nachfragen, wie es sich in diesem Beispiel verhalten würde: Angenommen ich gehe am 07.03. in Mutterschutz und verzichte für die Berechnung des Elterngeldes auf die Ausklammerung der Mutterschaftsmonate. Wird dann nur mein Verdienst vom 01.03. bis 06.03. für die Berechnung herangezogen? Oder zusätzlich das Mutterschaftsgeld, das ich für den Rest vom März erhalte? Ich war in den letzten 12 Monaten ununterbrochen erwerbstätig. Viele Grüße
von tinta am 26.01.2016, 13:07