Frage: Mutterschutz

Am 01.06.2004 ist meine Frau in den Mutterschutz gegangen. Der errechnete Geburtstermin war der 12.07.2004. Am 05.07.2004 hat meine Frau unseren Sohn bekommen, der aber am 06.07.2004 verstorben ist. Ihr Arbeitgeber hat nun gesagt, das Sie wieder am 30.08.2004 (also 8 Wochen nach der Geburt) arbeiten müsste. Die Krankenkasse hat aber Mutterschutzgeld bis zum 06.09.2004 berechnet (also 8 Wochen nach dem errechneten Termin). Wann muss meine Frau jetzt arbeiten? Am 30.08. oder am 06.09.?

Mitglied inaktiv - 15.07.2004, 11:31



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, Sie haben mein volles Mitgefühl-das ist wirklich furchtbar. Sie bekommt die gesamten 14 Wochen, wenn es ein Frühchen war, sogar noch 4 Wo. länger. Ich wünsche viel Kraft. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2004



Antwort auf: Mutterschutz

Zuerst: alles liebe für Euren Engel, er wird Euch immer begleiten! Jetzt: Der AG hat noch den Wissenswstand von vor 2002. Damasls wurde das MuSchuG geändert. Jede Frau hat nun mind. 14 Wochen MuSchu. Wenn also der tatsächl. Geburtstermin VOR dem ET liegt, werden die Tage hinten angehängt. Früher waren die "verloren". Evt. könnte auch ein verlängerter MUSchu in betracht kommen, da würde ich den Arzt fragen. Viele Grüße Désirée P. S. Deine Frau hätte aber auch das Recht, den MuSchu zu verkürzen.

Mitglied inaktiv - 15.07.2004, 12:32



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