Hat man als Lehrerin im Saarland (Landesbeamtin) das Recht, Erholungsurlaub (Sommerferien, Herbstferien...)nachzuholen, wenn die Zeit des Beschäftigungsverbotes vor und nach einer Entbindung sich mit den Ferien überschneidet? Oder verfallen die Ferien, während der Mutterschutz läuft? Mit freundlichen Grüßen angwel
Mitglied inaktiv - 23.10.2006, 04:00