Sehr geehrte Frau Bader, bei der Beantragnug auf Elternzeit beim Arbeitgeber bin ich nach durchforsten einiger Foren etwas irritiert. Wann beantrage ich meine Elternzeit? Sieben Wochen davor ist klar, aber soll ich den Antrag, wie Einige jetzt schon (4 Wochen vor der Geburt) stellen? Meiner Meinung nach macht es doch erst Sinn wenn das Kind auf der Welt ist, zumal man doch nach der Geburt sich sowieso noch 8 Wochen im Mutterschutz befindet. Für die Zeit direkt nach diesen 8 Wochen Mutterschutz ist es dann doch erst notwendig die Elternzeit zu beantragen. Also sollte man doch rein organisatorisch spätestens eine Woche nach der Geburt den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber abgeben haben. Oder liege ich da falsch? Stehe ich wirklich so dermaßen auf dem Schlauch? Vielen Dank im Voraus für Ihre Orientierungshilfe. MfG
von Minebiene am 20.04.2012, 12:13