Mutterschutz und Antrag auf Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz und Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, bei der Beantragnug auf Elternzeit beim Arbeitgeber bin ich nach durchforsten einiger Foren etwas irritiert. Wann beantrage ich meine Elternzeit? Sieben Wochen davor ist klar, aber soll ich den Antrag, wie Einige jetzt schon (4 Wochen vor der Geburt) stellen? Meiner Meinung nach macht es doch erst Sinn wenn das Kind auf der Welt ist, zumal man doch nach der Geburt sich sowieso noch 8 Wochen im Mutterschutz befindet. Für die Zeit direkt nach diesen 8 Wochen Mutterschutz ist es dann doch erst notwendig die Elternzeit zu beantragen. Also sollte man doch rein organisatorisch spätestens eine Woche nach der Geburt den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber abgeben haben. Oder liege ich da falsch? Stehe ich wirklich so dermaßen auf dem Schlauch? Vielen Dank im Voraus für Ihre Orientierungshilfe. MfG

von Minebiene am 20.04.2012, 12:13



Antwort auf: Mutterschutz und Antrag auf Elternzeit

Hallo, den Antrag könnte doch erst stellen, wenn das Kind auf der Welt ist. Rein rechnerisch müssen sie eine Woche nach der Geburt den Antrag stellen, wenn es kein Frühchen oder Mehrlinge sind. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.04.2012



Antwort auf: Mutterschutz und Antrag auf Elternzeit

7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, ergo 1 Woche nach der Geburt, weil 8 Wochen ist man im Mutterschutz nach der Geburt (und im Mutterschutz ist ja keine Elternzeit) Ich hatte alles vor der Geburt vorbereitet, so dass man die Anträge nur noch in den Briefkasten werfen muss (nach der Geburt hat man andere Sorgen als irgendwelche Anträge ausfüllen). Alles Gute und eine schöne Geburt :)

von Spieli am 20.04.2012, 12:34



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