Frage: Mutterschutz als Freiberuflerin

Hallo Frau Bader, ich arbeite freiberuflich nebenher ein bisschen am Flughafen und habe da unter anderem Schichten am Wochenende und auch morgens um 4.45h. Meine Frage ist, ob das MutterschutzG nur für Frauen im Angestelltenverhältnis gilt oder auch für mich. Und was hat es für Folgen, falls es gilt, wenn ich trotzdem in den Zeiten arbeite, in denen es Beschäftigungsverbote für Schwangere gibt. Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 26.03.2007, 08:55



Antwort auf: Mutterschutz als Freiberuflerin

Hallo, das MuSchG setzt einen festen ArbVertrag voraus u findet bei Ihnen keine Anwendung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2007



Antwort auf: Mutterschutz als Freiberuflerin

Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen, die in einem festen Angestelltenverhältnis sind un findet somit auf Dich keine Anwendung.

Mitglied inaktiv - 26.03.2007, 09:29



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