niminiks
Liebe Frau Bader, ich bin Theaterdarstellerin und in der 15. Schwangerschaftswoche. Seit Januar bin ich an einem Theater als Gast für eine Produktion angestellt. Der Gastvertrag läuft auf Steuerkarte und ich bin laut Vertrag noch bis Ende Juni gesetzlich krankenversichert. Die Anzahl der Vorstellungen variiert zwischen 3 und 5 pro Monat. Laut Mutterschutzgesetz darf ich ab dem 5. Monat nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten, was zwangsläufig einem Beschäftigungsverbot gleichkommt, da sie Vorstellungen alle abends sind. Nun meine Frage, da die Gesetzeslage durchaus verwirrend ist. Bin ich nun Angestellte oder Freischaffende und habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung? Wenn nein, würde sich ein Anspruch aus einem ärztlich verordnetem Beschäftigungsverbot ergeben? Danke für Ihre Antwort schonmal im Voraus. Liebe Grüße aus Berlin,
Hallo, wenn Sie in einem versicherungspflichtigen verhàltnis stehen, gilt das MuSchG. Kùnsterinnen im Theater etc. dùrfen aber bis 23.00 Uhr arbeiten. Liebe Grùsse NB
Sternenschnuppe
Wie lange geht denn der Vertrag und was hast Du vorher gemacht , von was gelebt ?
niminiks
Der Vertrag geht von Januar bis Ende Juni. Vorher hatte ich ähnlich Verträge bei unterschiedlichen Theatern. Immer auf Steuerkarte und mit gesetzlicher Versicherung.
Sternenschnuppe
Und Du musst Dich bis spätestens Donnerstag arbeitssuchend melden und ALG1 bekommen zu können. Zählt für das Elterngeld mit 0€, aber sichert Krankenkasse und Finanzen bis zum Elterngeld.
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