Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Urlaubsanspruches während der Elternzeit. Ich werde vorraussichtlich Anfang Januar ein Baby bekommen und habe noch 20 Tage Resturlaub aus 2007. Sofern ich §17 des BEEG verstanden habe, ist nur die Inanspruchnahme des Urlaubs vor bzw. nach der Elternzeit vorgesehen. Mich würde nun aber interessieren, ob es möglich ist, meinen Urlaub nach Beendigung des Mutterschutzes zu nehmen und was muss ich dann beachten? Läuft die Elternzeit dann trotzdem 12 Monate vom Tag der Geburt oder verlängert sich dann die Elternzeit auf 13 Monate? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden, vielen Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 23.09.2007, 11:01