Hallo Frau Bader, am 28.11.2003 endet mein Erziehungsurlaub. Da ich wieder schwanger bin, mein Mutterschutz aber erst Mitte Februar beginnt, würde ich gerne wissen, ob ich verpflichtet bin, wieder zu arbeiten, oder ob mich mein Chef beurlauben könnte. Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 19.09.2003, 15:24