Hallo, ich bin arbeitssuchend und habe in der Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, dass ich einen Arbeitsplatz in 30 km Umkreis suche. Nun habe ich einen Vermittlungsvorschlag bekommen für einen Arbeitsplatz (12 km entfernt) zu dem ich ca. 40 min (einfache Strecke) unterwegs wäre, um dann durchschnittlich 4 h zu arbeiten (falls keine andere Aufteilung möglich ist). Mit dem Auto wäre ich zwar theoretisch schneller, aber das steht mir nicht zur alleinigen Verfügung und ich müsste zur Hauptverkehrszeit durch die Stadt fahren, was nicht kalkulierbar ist und die Kinder müssen ja pünktlich aus dem Kindergarten abgeholt werden (habe leider keinen Ganztagsplatz für sie gefunden). Bin ich verpflichtet mich zu bewerben und welche Fahrzeiten gelten denn bei einem Halbtagesjob als zumutbar? Da ich mitten in der Stadt wohne ist nicht die Entfernung sonder die Zeit das Problem...
von strienzy am 16.02.2012, 11:23