Hallo Frau Bader,
Ich habe zwei Jahre Eltenzeit beantragt, müsste am 4.10. wieder anfangen.
Geht aber nicht, weil ich meine Tochter erst im Oktober in den Kiga eingewöhnen kann, hatte gehofft, das ginge schon früher. Würde dann also gern erst ab November oder Dezember starten....kann der AG das ablehnen oder muss er mir die Verlängerung genehmigen? Und was wäre dann mit den restlichen Monaten des dritten Jahres? Könnte ich die später irgendwann noch in Anspruch nehmen oder kann ich jetzt nur dieses eine Mal verlängern?
Vielen Dank.
von
Sonnenschein30
am 01.06.2015, 11:58
Antwort auf:
Muss der AG zustimmen?
Hallo,
sie haben Anspruch auf eine Verlängerung und können das Enddatum so festlegen, wie Sie möchten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2015
Antwort auf:
Muss der AG zustimmen?
falls nicht, mußt Du am 4.10 wieder anfangen zu arbeiten oder auf die Kulanz Deines Vorgesetzten hoffen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 01.06.2015, 13:29
Antwort auf:
Muss der AG zustimmen?
Die Übertragung muss man nur vorab genehmigen lassen wenn es um EZ über den 3. Geburtstag hinaus geht.
Wenn Du zu Beginn 2 Jahre EZ direkt eingereicht hast kannst Du nun von dem dritten Jahr beliebig EZ anmelden ohne das der AG dies ablehnen kann.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 01.06.2015, 15:44
Antwort auf:
Muss der AG zustimmen?
.
von
peekaboo
am 01.06.2015, 19:54
Antwort auf:
Muss der AG zustimmen?
Klasse, vielen Dank :)
von
Sonnenschein30
am 01.06.2015, 23:16