Guten Tag, meine Frau hat seit 02/18 neben ihrem Hauptjob einen 450€-Job. Nun haben wir Anfang Nov unsere Tochter bekommen. Wir haben uns entschieden, dass sie zum Beginn der/des Elternzeit/Elterngeld (6.3.19) keinen Nebenjob mehr haben soll und wollen diesen kündigen. 1. Wirkt sich das dann negativ aufs Elterngeld aus? (Nein oder?) 2. Reicht die Kündigung bis zum 28.2? 3. Wir wollen mit offenen Karten spielen und dem AG dies frühzeitig mitteilen - kann er sie dann vorzeitig kündigen? 4. Müssen wir es der Elterngeldstelle mitteilen oder passiert dies automatisch durch den AG? Danke und liebe Grüße
von Zashi am 30.11.2018, 23:02