Frage:
"Lücke" zwischen Elterngeld/Elternzeit und erneutem Mutterschutz
Guten Tag!
Folgende Situation:
Ich bin gerade in Elternzeit und Elterngeldbezug. Im Juli kommt das zweite Kind, der Mutterschutz beginnt am 1.Juni.
Ich bekomme Elterngeld bis 20.Mai (weil das ja nur monatsweise geht).
Wie verhält es sich mit der Elternzeit? Dass ich die kündigen muss, ist mir bekannt. Kann ich die auf den 31.Mai kündigen?
Denn ansonsten hätte ich eine Lücke vom 21. bis 31.Mai, wo ich ja theoretisch wieder arbeiten müsste und die würde mir ja auch angerechnet werden auf das neue Elterngeld für das zweite Kind.
Ich hoffe, es ist klar, was ich meine und worum es geht.
MfG,
Anna
von
kabbabum
am 24.01.2020, 15:28
Antwort auf:
"Lücke" zwischen Elterngeld/Elternzeit und erneutem Mutterschutz
Hallo,
nicht wirklich. Bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo, wann Kind 1 geboren wurde und bis wann die EZ beantragt wurde. Und wann der 2. Mutterschutz beginnt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2020
Antwort auf:
"Lücke" zwischen Elterngeld/Elternzeit und erneutem Mutterschutz
Frage.... Wann ist Kind 1 geboren
Du kannst auf einen Tag vor neuen Mutterschutz die lfd Elternzeit beenden. Du erhälst dann den Anteil am Mutterschaftsgeld auf den Vertrag von vor Kind 1.
Elterngeld ist wieder die 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld werden dabei ausgeklammert. D.h.durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt
Mitglied inaktiv - 24.01.2020, 15:55
Antwort auf:
"Lücke" zwischen Elterngeld/Elternzeit und erneutem Mutterschutz
Hallo,
Elterngeld und Elternzeit sind ja nicht zwingend voneinander abhängig. Mach das wie hier bereits beschrieben.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 24.01.2020, 16:34
Antwort auf:
"Lücke" zwischen Elterngeld/Elternzeit und erneutem Mutterschutz
Wie lange hast die erste Elternzeit eingereicht, dass du meinst: *Denn ansonsten hätte ich eine Lücke vom 21. bis 31.Mai, wo ich ja theoretisch wieder arbeiten müsste....*
In dieser Zeit erhälst du kein Geld, was ja euch klar vorher gewesen war, weil ja länger ez gemeldet wurde
Mitglied inaktiv - 25.01.2020, 09:23
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"Lücke" zwischen Elterngeld/Elternzeit und erneutem Mutterschutz
Antwort an Saarlandmami2:
Mein erstes Kind ist in Januar 19 geboren.
Danke für die Antworten!
von
kabbabum
am 26.01.2020, 14:16
Antwort auf:
"Lücke" zwischen Elterngeld/Elternzeit und erneutem Mutterschutz
Ich hab eigentlich bis November 2020 Elternzeit, aber werde die kündigen, damit ich wieder Mutterschaftsgeld bekomme. Die Frage ist eben nur, auf wann.
Meine Tochter kam am 21.Januar 2019. Ich war dann in Mutterschutz bis 18.März 19 und hab Elternzeit bis 17.November 20.
Jetzt hab ich am 12.Juli 20 ET, der Mutterschutz fängt also am 1.Juni 20 an.
Elterngeld bekomme ich bis 20.Juni 20, aber eigentlich hätte ich auch das bis November 20 gehabt, das lasse ich mir nur vorher auszahlen.
von
kabbabum
am 26.01.2020, 14:26
Antwort auf:
"Lücke" zwischen Elterngeld/Elternzeit und erneutem Mutterschutz
Du kündigst auf einen Tag vor neuen Mutterschutz die lfd Elternzeit.
Du musst das mit dem Elterngeld so regeln, dass 20.05 das letzte Geld kommt. Sonst wird alles mit einander verrechnet.
Elterngeld... EG Kind geb 1/19 und EGplus damit wird alles bis 4/20 ausgeklammert. Monat 6+7/20 sind Monate mit Mutterschaftsgeld und werden auch ausgeklammert. Einzigst der Monat Mai 20 mindert das EG, weil nur EG Monate bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert, d.h. durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt.
Ihr bekommt aber noch Geschwisterbonus bis Kind 1 3 Jahre alt ist
Mitglied inaktiv - 27.01.2020, 07:33
Antwort auf:
"Lücke" zwischen Elterngeld/Elternzeit und erneutem Mutterschutz
Okay, ja, das habe ich so geregelt. Die Frau bei der Elterngeldstelle hat mich glücklicherweise dahingehend gut beraten.
Ich war mir nur wegen der Elternzeit unsicher.
Vielen, vielen Dank!
von
kabbabum
am 27.01.2020, 14:51
Antwort auf:
"Lücke" zwischen Elterngeld/Elternzeit und erneutem Mutterschutz
Kann dich beruhigen, du musst die paar Tage nicht arbeiten.
Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld, man kann ja 3 Jahre beanspruchen ...
Mitglied inaktiv - 27.01.2020, 15:52