Hallo Frau Bader,
stimmt es, das einem nicht das volle Gehalt zusteht, wenn man in dem Monat mit seinem Kind krank zu Hause war und dafür auch die einem gesetzlich zustehenden Krankheitstage genommen hat. Und dann würde mich noch interessieren, ob man die Krankheitstage des Partner überschrieben bekommen kann? Gibt es da gesetzliche Grundlagen oder hängt das am jeweiligen Arbeitgeber, ob der zustimmt oder nicht. Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 20.05.2010, 13:12
Antwort auf:
Lohnzahlung im Krankheitsfall Kind
Hallo,
die Antwort stimmt so!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2010
Antwort auf:
Lohnzahlung im Krankheitsfall Kind
Hallo,
Man kann pro Elternteil je 10 Tage Krankengeld "für das Kind" beantragen.
Dies ist so hoch wie das Krankengeld welches man 6 Wochen nach Krankschreibung bekommt, als Lohnersatzleistung max 90% des Nettos.
Das kommt nicht vom AG, sondern von der Krankenkasse.
Die Übertragung der anderen 10 tage ist nicht so einfach.
Es müssen zustimmen:
- der andere Elternteil
- der AG des übernehmenden Elternteils
- die Krankenkasse des übernehmenden Elternteils
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.05.2010, 16:33