Frage: Lohn im beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe am 4.2.19 einen neuen Job angetreten als Reinigungskraft. Wir haBen keine bestimmte Stundenanzahl festgelegt. So viel wie ich arbeite bekomme ich bezahlt. Bis 160 std im Monat. Sozusagen als Springer. Wenn jemand ausfällt spring ich ein. Nun gut ich habe bis jetzt gerade mal 15 std gearbeitet und am 12.02 erfahren dass ich schwanger bin. Ich musste sofort Bescheid geben und habe auch sofort ein beschäftigungsverbot erhalten. Bekomm ich jetzt meinen Lohn immer nur für 15 Stunden gezahlt?

von Mirikiri19 am 14.02.2019, 10:17



Antwort auf: Lohn im beschäftigungsverbot

Hallo, wichtig ist, was im Vertrag steht. Stehen da Mindeststunden oder Höchststunden. Entscheidend ist auch, in welchem Zeitraum die 15 Stunden bezahlt worden sind. Ansonsten muss es anhand der geleisteten Stunden geschätzt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2019



Antwort auf: Lohn im beschäftigungsverbot

Dh es wurde auch keine Minimalstundenzahl festgelegt? Das kann doch irgendwie nicht sein. Da wärest du ja evt. mal nur Minijobberin und mal Vollzeitkraft. Was steht denn genau im Vertrag? Und warum sofort BV? Kommst du mit gefährlichen Reinigungsmitteln in Kontakt, ist die Arbeitszeit nachts oder woran liegt es? Bei uns haben RK ein BV bekommen, weil sie eben die Zeiten nicht arbeiten durften - irgendwelche Konzentrate anmischen durften sie nicht, aber das fertige Reinigungsprodukt benutzen schon (sonst dürftest du ja auch zu Hause nicht mehr putzen). Und ich sag mal: Büros zu reinigen wäre nun keine gefährdende Arbeit - Fasseden reinigen schon.

von cube am 14.02.2019, 10:33



Antwort auf: Lohn im beschäftigungsverbot

Wenn in deinem Vertrag keine wöchentliche AZ festgelegt ist, hast du Anspruch darauf mdst. 10 Std./Woche eingesetzt zu werden. Da du kaum mehr gearbeitet hast, wird du wahrscheinlich auch im BV nur die 10 Std. gezahlt bekommen.

von KielSprotte am 14.02.2019, 14:01



Antwort auf: Lohn im beschäftigungsverbot

Dann wird die Zeit, in der du gearbeitet hast, als Referenzzeitraum genommen. Vom 4.2. bis 11.2. hast du 15 Std. gearbeitet. Die 15 Std. geteilt durch die Anzahl Arbeitstage, das ist die tägliche Stundenzahl, die du im Schnitt gearbeitet hast. Also bei 1 Woche und 1 Tag sind das 15 Std. Pro Woche sind das noch weniger als 15 Std. Das ist das, was dir zusteht im BV.

Mitglied inaktiv - 14.02.2019, 15:01



Antwort auf: Lohn im beschäftigungsverbot

und direkt ins bv

Mitglied inaktiv - 14.02.2019, 18:51



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