lohn ersatzzahlung bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: lohn ersatzzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe seit heute ein beschäftigungsverbot von meinem arzt bekommen, normalerweise ist es ja so dass dann der AG weiter bis zum mutterschutz gehalt zahlen muß. Am 03.04.08 wurde bei mir die 2. schwangerschft festgestellt. seit dem 07.05.08 bin ich krankgeschrieben und seit heute besteht nun das beschäftigungsverbot. bis zum 16.03.08 bezog ich elterngeld (300euro monatlich) und seit dem 17.03.08 setze ich meine umschulung fort, habe eine lohnersatzleistung von der Berufsgenossenschaft erhalten. (ca.1100 euro im monat). Heute teilte ich nun der BG das Beschäftigungsverbot mit und mein sachbearbeiter dort sagte nur, dss sie dann ja nicht weiter zahlen müssten. ich bin verwirrt, steht mir nun die fortzahlung der lohnersatzleistung zu oder nicht? vielen dank im voraus! pietruschkaja

Mitglied inaktiv - 03.06.2008, 13:11



Antwort auf: lohn ersatzzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo, aufgrund der Angaben kann ich nicht beurteilen, warum Sie die Leistungen erhalten u somit nichts dazu sagen Liebe grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2008



Antwort auf: lohn ersatzzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hi, wenn du dich in einer Umschulung befindest ist die Situation anders als in einem Beschäftigungsverhältnis - du bist ja nicht angestellt. Es kann jedoch sein, dass die Arge in diesem Fall zahlungspflichtig wird - weiß ich aber gerade nicht genau, da nicht mein Fachgebiet. Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 03.06.2008, 14:37



Antwort auf: lohn ersatzzahlung bei Beschäftigungsverbot

hallo, ich beziehe Übergangsgeld als lohnersatzleistung während einer Umschulung von der BG und möchte wissen ob die BG auch verpflichtet ist mir das Übergangsgeld bei einem Beschäftigungsverbot weiter zu zahlen? Die Uumschulung und das Übergangsgeld wurden mir gewährt, da ich durch meinen alten beruf berufsunfähig geworden bin. Die umschulung begann am 1.08.04 und wurde vom 23.04.07 bis zum 17.03.08 unterbrochen (Mutterschutz und Elternzeit.) Während der Unterbrechung erhielt ich 300 euro Elterngeld und Mutterschaftsgeld (6 wo vor und 8 wo nach der Entbindung) falls sie mir hier nicht weiterhelfen können,sagen sie mir doch bitte an welchen Fachanwalt ich mich dann wenden kann. Fachanwalt für Sozialrecht? Gruß pietruschkaja

Mitglied inaktiv - 04.06.2008, 13:40



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