Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin schwanger und habe von meiner Ärztin ein 4 Std Beschäftigungsverhältnis erhalten. Nun geht meine Firma in die Kurzarbeit und ich bin nun sehr verunsichert wie sich dies auf mich auswirkt.
Bei vollem BV habe ich recherchiert, dass mein AG die Kosten für mich über meine KK zurückfordern kann. Ist das auch bei dem Teil-BV so?
Kann mein AG mich aus der Kurzarbeit als Einzige raus nehmen?
Kann ich falls ich in die Kurzarbeit muss den Restbetrag zum vollen Gehalt vom A-Amt beantragen?
Geld spielt leider in der Familienplanung eine große Rolle und deshalb möchte ich einen guten Überblick über meine Möglichkeiten haben. Wo kann man sich dazu beraten lassen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Stefanie (ET 18.4.2016)
von
Stefanie.sass
am 13.09.2015, 14:07
Antwort auf:
Kurzarbeit, Schwanger, Teil-BV
Hallo,
Auch für Sie gilt die Kurzarbeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.09.2015
Antwort auf:
Kurzarbeit, Schwanger, Teil-BV
Hallo Frau Bader,
dies beantwortet leider keine meiner Fragen.
Das die Kurzarbeit auch für mich gilt, ist mir bekannt.
Die Fragen sind:
Kommt die Krankenkasse durch die Umlage 2 auch beim Teil-Beschäftigungsverbot für die Hälfte des Gehaltes auf? Bzw kann mein AG das halbe Gehalt darüber zurück fordern?
Zur Kurzarbeit: Muss jeder in einem Unternehmen in die Kurzarbeit oder kann man Personen rausnehmen?
Ich bin kein Personaler, daher weiß ich nicht jede Möglichkeit und Antwort auf solche speziellen Fragen. Ich möchte dennoch nicht total unwissend in die kommenden Gespräche mit meinem AG.
Ich erhoffte mir bei Ihnen Hilfe oder vielleicht eine Info wo ich Informationen zu dem Thema finde.
Danke und Grüße
Stefanie
von
Stefanie.sass
am 15.09.2015, 21:32