nilo1408
Hallo ich weiß nicht wo vorn und hinten ist, liegt vielleicht auch an den Hormonen. Naja kurz zur Situation: Meine Firma hat im September die vorläufige insolvenz beantragt. In dieser Zeit haben wir (3Monate) Insolvenzgeld erhalten (letzte Zahlung 15.Nov.2012- da rückwirkende Zahlung)Am 1. November wurde die richtige Insolvenz beantragt, einen Käufer für unser Unternehmen gibt es schon doch der bestehende Kaufvertrag muss noch von Behörden geprüft werden (Bundeskartellamt) Das kann von 2 bis 6 Wochen dauern. In dieser Zeit "hängen" wir ja in der Luft und es wurde uns mitgeteilt dass es 2 Optionen gibt, entweder die widerrufliche Freistellun g oder die Kurzarbeit. Allerdings wurde uns dies noch nicht offiziell mitgeteilt. Doch wir haben einen guten Draht zu unserem Abteilungsleiter und dieser hat uns gesagt, dass eigentlich nur die Kurzarbeit für uns in Frage kommt. Nun gibt es ja das Problem, dass mein Arbeitgeber noch nicht weiß, dass ich schwanger bin und ich ja weiß, dass die Kurzarbeit erhebliche Einbußen für mich für das Elterngeld bedeuten. Ich benötige dringend Hilfe oder Tipps wie ich mich verhalten soll ich möchte schließlich das BEstmögliche "rausholen" Vielen Dank für eine schnelle Rückantwort mit wertvollen Tipps Viele Grüße
Hallo, bezüglich Schwangerschaft und Kurzarbeit gibt es keine Besonderheit. Sie werden durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt. Liebe Grüße, NB
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