Hallo Frau Bader, eine Schwangere ist ja sozusagen unkündbar (von den Ausnahmen mal abgesehen). Eine Kündigung ist ja auch dann unwirksam, wenn dem Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung die Schwangerschaft mitgeteilt wird. Jedoch habe ich dazu gelesen dass die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestanden haben muss. Wie verhält es sich also in z.B. einer solchen Situation: Eisprung am 18/19/20.08. - Kündigung am 19.08. Was wenn die Frau jetzt schwanger ist, weiß es zu dem Zeitpunkt aber ja nicht. Greift hier dennoch der Kündigugsschutz, wenn die Schwangerschaft unverzüglich nach dem psoitiven Testen bzw. der Bestätigung durch den Frauenarzt mitgeteilt wird? LG Sabine
Mitglied inaktiv - 27.08.2011, 10:29