Hallo, befinde mich derzeit in Elternzeit. Da wir nach der Geburt umgezogen sind, bin ich jetzt 500 km von meinem AG entfernt und suche nach "neuer" TZ-Beschäftigung. Möchte ungern kündigen sondern TZ während Elternzeit beantragen. 1. Wie ist da die rechtliche Lage, wann kann der bisherige AG ablehnen? Reicht es, wenn er mir an meinem bisherigen Arbeitsplatz eine TZ-STelle anbietet (die ich aber aufgrund der entfernung nicht annehmen kann)? 2.Wenn ich die TZ-Stelle beim neuen AG anfange und hierfür beim bisherigen kündige, wie ist es da mit Kündigungsschutz, wenn ich erneut schwanger werde, bzw. in Elternzeit sein werde?? Der evtl. neue AG hat nur ca. 10 Mitarbeiter, habe ich da überhaupt Kündigungsschutz in Elternzeit, Mutterschutz und Schwangerschaft?? (Bisheriger AG hatte mehr als 100.000 MA) Danke. Gruß Sunny
Mitglied inaktiv - 28.11.2005, 08:50