Sehr geehrte Frau Bader,
solange ich stille, wird in meinem Beruf ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Jetzt meine ich zu wissen, dass vier Monate nach der Geburt der Kündigungsschutz nicht mehr da ist wenn man "nur" ein Beschäftigunsverbot hat. Wenn mir dann also im Beschäftigungsverbot gekündigt wird, kann ich dann einfach in Elternzeit gehen oder bin ich dann arbeitslos und somit ohne Gehalt? Oder bekomme ich AG 1? Wenn ich mir einen neuen Job suchen müsste, könnte ich das so lange ich stille ja nicht machen, da das Beschäftigungsverbot noch gilt.
Wenn mir nicht gekündigt wird, kann ich so weit ich informiert bin bis zu einem Jahr wegen dem Stillen im Beschäftigungsverbot sein. Wie verhält es sich denn dann mit der Elternzeit? Läuft diese dann quasie parallel oder könnte mein Patner im Anschluß an mein "Stilljahre" im Beschäftigungsverbot sogar mehr als zwei weitere Monate nehmen?
Danke im Voraus.
von
jopf
am 14.02.2014, 17:49
Antwort auf:
Kündigungsschutz im Berschäftigungsverbot
Hallo,
Sie wollen praktisch keine EZ nehmen, sondern ausnutzen, dass Sie wegen des Stillens ein BV erhalten? Das geht höchstens 12 Monate. Nach den 4 Mo. nach der Geburt endet der besondere Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2014
Antwort auf:
Kündigungsschutz im Berschäftigungsverbot
Guten Tag Frau Bader,
ja ich möchte "ausnutzen" dass ich ein BV bekomme. ich stehe finanziell besser da als mein patner und aus finanzieller sicht wäre eine so lange EZ von meiner seite aus nicht möglich, mein patern müsste dann den hautpteil nehmen und wir müssten das stillen danach planen. da ich aber während dem stillen nicht arbeiten DARF weil es eine gefahr fürs kind bedeutet (ein BV wird ja nicht aus spaß ausgesprochen) und automatisch ein BV habe, werden wir uns natürlich danach richten...
das mit dem nicht mehr vorhandenem kündigungsschutz nach vier monaten weiß ich und auch, dass diese BV nur 12 monate geht. das hatte ich ja bereits schon in meiner frage geschrieben.
es wäre super wenn sie mit noch meine eigentliche frage beantworten könnten. was passiert wenn ich im BV gekündigt werden? erhalte ich kein geld, erhalte ich arbeitslosen geld oder kann ich in EZ "wechseln"? wie wird die zeit im BV mit den 14 monaten EZ "verrechent"?
danke für ihre antwort im voraus.
von
jopf
am 17.02.2014, 11:32