Hallo, mein ET wurde 14.5.04 errechnet. Also habe ich 6 Wochen vorher (2.4.04) und acht Wochen nacher vorraussichtlich(9.7.)Mutterschutzfrist jetzt meine Frage: Wir sind eine sehr kleine Zahnarzt-Praxis und ich möchte nachher nicht wieder arbeiten werde also kündigen zum Ende der Mutterschutzfrist. Wenn ich dann 4 Wochen vor dem 15 oder Monatsende kündigen muss, dann müsste ich evtl. noch im Monat Juli vom 9.7. bis 15.7. arbeiten oder gilt das nicht? Nur als Beispiel. Dann wie regelt sich der Urlaubsanspruch, wenn ich gekündigt habe. Von Januar bis Juli einschliesslich? oder nur anteilsmäßig? Habe mir ausgerechnte von 33 UT muss ich 4 Samstage abziehen, dann 29 durch 12 Monate und dann mal 7 Monate bis Ende MSF. Wären doch 17 Tage Urlaub oder? Kann ich die jetzt komplett vorher nehmen oder muss ich mir was aufsparen damit ich nach der Frist nicht noch ein paar Tage arbeiten muss oder wie läuft das? Und was wäre wenn ich zum 15. gekündigt hätte und dann noch Urlaub über hätte, was dann? Muss das der AG auszahlen? Ich habe überall nachgeguckt, aber nichts gefunden. Bitte helfen Sie mir! Wäre echt super nett. Gruss Esther
Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 12:58