Hallo,
mein ET wurde 14.5.04 errechnet. Also habe ich 6 Wochen vorher (2.4.04) und acht Wochen nacher vorraussichtlich(9.7.)Mutterschutzfrist
jetzt meine Frage:
Wir sind eine sehr kleine Zahnarzt-Praxis und ich möchte nachher nicht wieder arbeiten werde also kündigen zum Ende der Mutterschutzfrist.
Wenn ich dann 4 Wochen vor dem 15 oder Monatsende kündigen muss, dann müsste ich evtl. noch im Monat Juli vom 9.7. bis 15.7. arbeiten oder gilt das nicht? Nur als Beispiel.
Dann wie regelt sich der Urlaubsanspruch, wenn ich gekündigt habe. Von Januar bis Juli einschliesslich? oder nur anteilsmäßig?
Habe mir ausgerechnte von 33 UT muss ich 4 Samstage abziehen, dann 29 durch 12 Monate und dann mal 7 Monate bis Ende MSF. Wären doch 17 Tage Urlaub oder?
Kann ich die jetzt komplett vorher nehmen oder muss ich mir was aufsparen damit ich nach der Frist nicht noch ein paar Tage arbeiten muss oder wie läuft das?
Und was wäre wenn ich zum 15. gekündigt hätte und dann noch Urlaub über hätte, was dann? Muss das der AG auszahlen?
Ich habe überall nachgeguckt, aber nichts gefunden.
Bitte helfen Sie mir! Wäre echt super nett.
Gruss Esther
Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 12:58
Antwort auf:
Kündigung vor Elternzeit
Gruss Esther
Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 13:00
Antwort auf:
Kündigung vor Elternzeit
Hallo Esther,
Du weißt Schon, daß Du erst mal drei Jahre "einfach so" Zuhause bleiben kannst, also nicht kündigen mußt?
spätestens 6 Wochen vor Ablauf der MuSchu-Frist mußt Du dies Deinem AG mitteilen.
Du hast dann erst mal drei Jahre Zuhause und kannst dann weitersehen...
Das steht alles im BErzGG!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 13:18
Antwort auf:
Kündigung vor Elternzeit
Hallo Esther,
also ich habe mir damals auch überlegt, ob ich kündigen soll. Ich habe nämlich während der SS den Arbeitgeber gewechselt, der Vertrag wurde natürlich vorher gemacht. Aber dann habe ich mir überlegt, dass ich gerade in der heutigen Stiuation nicht sicher weiß, wie es mal mit Job aussieht und ich habe einen unbefristeten Vertrag. Dann weiß man ja auch nicht, wie es beim Partner weitergeht. Der kann plötzlich arbeitslos, krank usw. werden.
Und dann mit der Krankenversicherung. Ich weiß nicht, wie Du versichert bist, ich bin in der gesetzlichen, und da konnte ich mein Kind problemlos mitversichern, kostenlos. Und ausserdem stimmt es ja was Desiree (sorry, krieg das mit den ' nicht hin!) geschrieben hat. Und wenn Du ja noch ein Kind bekommst, dann kannst Du nochmal länger zu Hause bleiben.
Deinen Urlaub kannst Du übrigens vor der MuSchu nehmen, dann hast Du noch mehr Zeit, die Zeit ALLEINE zu genießen!
Alles Gute
Alexandra
Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 15:01