Kündigung meiner Vollzeitstelle nach beendigung meiner 3 Jahre Erziehungszeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung meiner Vollzeitstelle nach beendigung meiner 3 Jahre Erziehungszeit?

hallo frau bader, ich wurde von meiner firma, in der ich seit ca. 15 jahren tätig bin (13 davon vollzeit) aufgefordert eine kündigung meiner vollzeitstelle zu schreiben. ich arbeite dort derzeit auf 400 euro basis (d.h. 42 Std/Woche) Ist das so richtig und was muss ich beachten? Ich habe nicht vor in absehbarer Zeit wieder voll einzusteigen. hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. lg

von Tom+Astrid am 24.12.2011, 00:38



Antwort auf: Kündigung meiner Vollzeitstelle nach beendigung meiner 3 Jahre Erziehungszeit?

Hallo, da wäre ich sehr vorsichtig. Ich kann natürlich nicht sagen, was Sie auf Dauer wollen-aber Kündigung ist unwiderruflich. Besser wäre es, wenn der Vertrag ruht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.01.2012



Antwort auf: Kündigung meiner Vollzeitstelle nach beendigung meiner 3 Jahre Erziehungszeit?

hallo du arbeitest jetzt dort auf 400 euro basis,dann würde ich keine kündigung schreiben,dann soll ein abänderungsvertrag gemacht werden,solang du nur auf 400 euro arbeiten möchtest. so kenne ich das nur.

von CKEL0410 am 24.12.2011, 08:04



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