Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis zum 20.09.2004 in der EZ. Seit Okt.2002 arbeite ich 50% Teilzeit befristet auf die EZ. Ich möchte nun zum einen diesen Teilzeitvertrag so schnell wie möglich kündigen, da mein Arbeitgeber meine zuvor vereinbartebn Arbeitstage ändert und ich dann keine Betreuungsmöglichkeit mehr für meinen Sohn habe. Zweitens sehe ich keine Basis mehr für eine weitere vernünftige Zusammenarbeit, so daß ich meinen Arbeitsvertrag ebenfalls kündigen möchte. Konkrete Fragen: 1. Kündigungsfrist des TZ-Vertrages während der EZ 2. Kündigungsfrist des Hauptarbeitsvertrages Vielen Dank! Anna.
Mitglied inaktiv - 08.03.2004, 16:46